Informationen zum Thema "Arbeitsaufnahme von Gestattungs- und Duldungsinhabern"
Während anerkannte Asylbewerber einen uneingeschränkten Zugang zum Arbeitsmarkt haben, können Personen, die lediglich einen Aufenthaltsgestattungs- bzw. einen Duldungsstatus haben nur unter bestimmten Voraussetzungen eine Arbeit aufnehmen. In den nachfolgenden Unterlagen finden Sie hierzu interessante Informationen.